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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11 B   

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https://dejure.org/2011,122583
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11 B (https://dejure.org/2011,122583)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.11.2011 - L 8 AY 3/11 B (https://dejure.org/2011,122583)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. November 2011 - L 8 AY 3/11 B (https://dejure.org/2011,122583)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb das Verfahren L 20 AY 13/09 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (dortiges Az 1 BvL 10/10).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11
    Für den verbleibenden Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 31. Oktober 2007 hat der Kläger den geltend gemachten Nachzahlungsanspruch aus folgenden Gründen nicht: Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. September 2009 B 8 SO 16/08 R ) sind Sozialhilfeleistungen und um solche handelt es sich auch bei den vorliegend streitigen so genannten Analogleistungen gemäß § 2 AsylbLG im Wege des § 44 Abs. 4 SGB X nachträglich in der Regel nur zu erbringen, wenn Bedürftigkeit im Sinne des SGB XII oder des SGB II ununterbrochen fortbesteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb das Verfahren L 20 AY 13/09 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (dortiges Az 1 BvL 10/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnte der Kläger davon nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2010, L 8 AY 151/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnte die Klägerin nicht davon profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2011, L 8 AY 3/11 B).
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